Gesellschaftsrecht Firmengründung in Tschechien

Sie können Gründer oder Mitbegründer eines Unternehmens werden, oder einem bestehenden tschechischen Unternehmen beitreten. Ausländische Unternehmen können in der Tschechischen Republik tätig sein, indem sie entweder eine in der Tschechischen Republik registrierte Niederlassung gründen, oder eine tschechische Gesellschaft gründen. Es gibt vier verschiedene Rechtsformen von Unternehmen; am gebräuchlichsten sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s.r.o.) und Aktiengesellschaften (a.s.). Der Handelsname des Unternehmens muss eindeutig sein.

Im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte in Tschechien ist das in aktueller Fassung geltende Körperschafts-, Gewerbe-, und Steuerrecht sowie bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern auch das Arbeits- und Sozialrecht zu beachten.

A. Rechtsform

Einzelunternehmen

  • registriert im Gewerberegister,
  • registriert im Gewerbe- und Handelsregister

Handelskörperschaft (Gesellschaft oder Genossenschaft)

Personengesellschaften:

  • Öffentliche Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  1. Höhe des Stammkapitals wenigstens 1,- CZK
  2. Gesellschaft nimmt die Verantwortung für die Verpflichtungen dem ganzen Vermögen über
  3. Gesellschafter haften für die Schulden nur in Höhe der ausstehenden Einlagen in Grundkapital
  • Aktiengesellschaften:
  1. Höhe des Stammkapitals min. 2.000.000,- CZK (etwa 80.000 EUR)
  2. Gesellschaft nimmt die Verantwortung für die Verpflichtungen dem ganzen Vermögen über
  3. Aktionär haftet für die Verpflichtungen der Gesellschaft nicht

Europäische Gesellschaft

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

Genossenschaft

Europäische Genossenschaft.

Die meisten ausländischen, mittelständischen Betriebe wählen bei einer Firmengründung in Tschechien die Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

B. Steuersystem

Das derzeitige Steuersystem in der Tschechischen Republik wurde 1993 eingeführt. Die Steuern sind in 3 grundlegende Gruppen unterteilt – direkte Steuern, indirekte Steuern und andere Steuern. Seit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 unterliegt das System einem kontinuierlichen Prozess der Harmonisierung mit den europäischen Rechtsvorschriften. Die Tschechische Republik verfügt auch über ein breites Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen mit EU- und Nicht-EU-Staaten. Diese Doppelbesteuerungsabkommen basieren hauptsächlich auf dem OECD-Musterabkommen.

Direkte Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

  • Persönliche Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, geregelt durch das tschechische Einkommensteuergesetz
  • Vermögenssteuer, geregelt durch das tschechische Grundsteuergesetz und Kraftfahrtsteuergesetz
  • Erwerbsteuern, geregelt durch das tschechische Gesetz über die Immobilienerwerbsteuer.

Indirekte Steuern beinhalten:

  • Mehrwertsteuer, geregelt durch das tschechische Gesetz über die Umsatzsteuer
  • Verbrauchssteuer, geregelt durch das tschechische Gesetz über die Verbrauchssteuer
  • Zölle, geregelt durch das tschechische Zollgesetz
  • Ökologische Steuern, geregelt durch ein spezielles Gesetz über Steuern aus Energiequellen.

Zu den sonstigen Steuern gehören Pflichtbeiträge in die tschechischen Systeme der Sozialversicherung und der öffentlichen Krankenversicherung, die in verschiedenen tschechischen Gesetzen geregelt sind, sowie Gemeindegebühren, die in der Regel von lokalen Satzungen geregelt werden.

Quelle: Leitfaden für Investoren, Verband für Auslandsinvestitionen 2019

C. Sozialversicherung

  • Das Staatliche Sozialversicherungssystem deckt Gesundheitsvorsorge, Renten, Arbeitslosenversicherung und Krankengeld, sowie kinderbezogene Leistungen und andere soziale Dienstleistungen ab.
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zum Sozialversicherungssystem bei.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitnehmern für die ersten 14 Krankheitstage Lohn zu zahlen. Das gesetzliche Krankengeld wird ab dem 15. Tag bezahlt.

Beitrag veröffentlicht am
1. Juni 2021

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